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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Zaunkönig Wendenschloß GmbH

  1. Geltungsbereich: Für alle Verträge mit Zaunkönig Wendenschloß gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
  2. Vertragsschluss: Angebote der Zaunkönig Wendenschloß GmbH bleiben solange unverbindlich, bis sie nach einer Auftragserteilung durch den Käufer von Zaunkönig Wendenschloß schriftlich bestätigt wurden.
  3. Zahlung: Der Käufer ist nach Vertragsabschluss verpflichtet 30 % des Kaufpreises auf das Firmenkonto einzuzahlen. Vor Eingang der Anzahlung ist die Zaunkönig Wendenschloß GmbH nicht verpflichtet, mit der Durchführung des Auftrages zu beginnen. Die Restzahlung ist bei Abholung der Ware durch den Kunden entweder in bar bei der Abholung oder zuvor durch Überweisung zu leisten. Zaunkönig Wendenschloß ist nicht verpflichtet, die Ware herauszugeben, solange sie nicht vollständig bezahlt wurde. Bei einer vereinbarten Lieferung durch die Zaunkönig Wendenschloß GmbH hat die Restzahlung durch Überweisung binnen einer Woche nach der Mitteilung zu erfolgen, dass die Ware versandfertig ist. Die Zaunkönig Wendensschloß GmbH ist nicht verpflichtet, die Ware vor Eingang der Restzahlung zu versenden.
    Der Käufer ist nur berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen der Zaunkönig Wendenschloß GmbH aufzurechnen, soweit die Ansprüche des Käufers gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von der Zaunkönig Wendenschloß GmbH anerkannt wurden.
  4. Preise: Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Soweit zwischen dem Käufer und der Zaunkönig Wendensschloß GmbH vereinbart wurde, dass die Zaunkönig Wendensschloß GmbH die Ware an einen vom Käufer bestimmten Ort versenden soll, werden die zu vereinbarenden Kosten für den Transport im Kaufvertrag und der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Der Käufer ist berechtigt, der Zaunkönig Wendensschloß GmbH nachzuweisen, dass ihr ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Gewährleistung: Wenn die Ware Sachmängel gemäß § 434 BGB aufweist, ist die Zaunkönig Wendenschloß GmbH zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sich die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung über einen Zeitraum von 6 Wochen, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
    Optische Beeinträchtigungen, die durch die sachgemäße Bearbeitung der Ware entstanden sind, sind keine Mängel. Die Oberfläche der Feuerverzinkung kann technisch bedingt Unebenheiten aufweisen. Grundlagen für Verarbeitung und Oberflächenqualität sind die Richtlinien des Schlossereihandwerks. Klinken, Knäufe, Rosetten werden standardisiert mit grauem Hammerschlaglack geliefert.
    Für Montagefehler oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Benutzung der Zaunelemente hervorgerufen werden, übernimmt die Zaunkönig Wendensschloß GmbH keine Haftung. Bewegliche Teile wie Schlösser, Bänder, Scharniere, Rollen, Briefkastenklappen usw. müssen stets gut geölt, gefettet und gewartet sein.
  6. Eigentumsvorbehalt: Zaunkönig Wendenschloß behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
    Bei Pfändungen der Ware durch Dritte hat der Käufer Zaunkönig Wendenschloß unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
    Der Käufer ist nicht berechtigt Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen der Zaunkönig Wendensschloß GmbH Dritten, insbesondere Wettbewerbern vorzulegen, insbesondere zur Einholung eines Konkurrenzangebots. Sie dürfen ohne Zustimmung der Zaunkönig Wendensschloß GmbH weder genutzt oder vervielfältigt werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
  7. Sonstiges: Der Vertrag zwischen der Zaunkönig Wendenschloß GmbH und einem gewerblich tätigen Käufer unterliegt der Schriftform. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
    Wenn der Käufer Vollkaufmann ist und den Vertrag für sein kaufmännisches Unternehmen abschließt, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag das Amtsgericht Köpenick oder das Landgericht Berlin.
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